Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Ingenieurbüro BT-ENGINEERING GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen,
die von der BT-ENGINEERING GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „wir“) im
Zusammenhang mit der Erstellung von Energieausweisen und damit verbundenen
Dienstleistungen erbracht werden.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers (im Folgenden „Kunde“)
sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt
werden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber den Kostenvoranschlag des
Auftragnehmers schriftlich oder elektronisch bestätigt. Dies gilt auch für Aufträge, die per EMail
oder über andere elektronische Kommunikationswege erteilt werden.

2.1.1 Übermittelt der Auftraggeber, nach Erhalt eines schriftlichen oder mündlichen
Angebotes, die erforderlichen Unterlagen zur Berechnung des Energieausweises, so ist dies
einer schriftlichen Auftragserteilung gleichzusetzten.

2.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.

2.3 Der Auftragnehmer kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte
heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen.
Das Ingenieurbüro ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu
verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung
an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen

2.4 Der Auftragnehmer kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als
Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüros
Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu
verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen,
und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den
Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat das Ingenieurbüro den
Auftrag selbst durchzuführen

3. Leistungsbeschreibung

3.1 Der Auftragnehmer erstellt Energieausweise gemäß den gesetzlichen Anforderungen und
den spezifischen Vorgaben des Kunden. Die genaue Leistungsbeschreibung wird im
jeweiligen Vertrag oder Angebot detailliert festgelegt.

3.2 Alle von uns angebotenen Dienstleistungen sind auf die ordnungsgemäße Erstellung
eines Energieausweises gemäß der aktuellen Gesetzgebung ausgerichtet. Der Kunde ist
verpflichtet, alle für die Erstellung des Energieausweises notwendigen Unterlagen und
Informationen vollständig und korrekt bereitzustellen.

4. Preise und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 20 %).

4.2 Die Zahlung des vereinbarten Honorars ist nach Abschluss der Leistungserbringung und
Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

4.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor die erbrachte Leistung als Vorabzug zu
übermitteln und diese abzurechnen. Nach erfolgtem Zahlungseingang werden die originalen
Unterlagen übermittelt.

4.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 12% p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle notwendigen Unterlagen und
Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erstellung des Energieausweises
erforderlich sind.

5.2 Der Kunde gewährleistet, dass alle zur Verfügung gestellten Informationen und
Unterlagen korrekt und vollständig sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für
Fehler oder Schäden, die durch unvollständige oder falsche Angaben des Kunden entstehen.

6. Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die
auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen.

6.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die aus der Erstellung des
Energieausweises resultieren, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht.

6.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die unvollständige oder
fehlerhafte Bereitstellung von Informationen und Unterlagen durch den Kunden entstehen.

7. Gewährleistung und Schadenersatz

7.1 Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die
ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder
Teilleistung zu erfolgen hat.

7.2 Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf
Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Ingenieurbüro innerhalb
angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel, der für die Durchführung der Leistung
vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann
innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

7.3 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartende
Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

7.4 Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober
Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.

8. Abnahme und Fertigstellung

8.1 Der Energieausweis gilt als abgenommen, wenn der Kunde diesen bzw dessen Vorabzug
nach erfolgter Lieferung und Prüfung nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich beanstandet.

8.2 Bei Beanstandungen wird der Auftragnehmer den Mangel im Rahmen der vertraglichen
Verpflichtungen beheben.

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1 Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen,
insbesondere der Erstellung des Energieausweises.

9.2 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen. Im
Falle einer Kündigung durch den Kunden vor Erbringung der vollständigen Leistung ist der
Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten
Honorars zu verlangen.

9.3 Bei Verzug des Auftragnehmers mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst
nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem
Brief zu setzen.

9.4 Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten
Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch den Auftragnehmer
unmöglich macht oder erheblich behindert, ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt
berechtigt.

9.5 Ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieser den Anspruch
auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des
Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des
Auftraggebers sind von diesem die vom Ingenieurbüro erbrachten Leistungen zu honorieren.

10. Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) sowie die nationalen Datenschutzgesetze zu beachten und die
personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu
verwenden.

10.2 Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu
erhalten und diese gegebenenfalls berichtigen oder löschen zu lassen, soweit keine
gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

11. Erfüllungsort

11.1 Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.

12. Schutz der Pläne

12.1 Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten
Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.

12.2 Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung,
öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen
daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung
ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

12.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen
und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des
Auftragnehmers anzugeben.

12.4 Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen
hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen
Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines
darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale
unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber
nicht die Unterlagen des Ingenieurbüros genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13.3 Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist Obere Hauptstraße 8, 3071 Böheimkirchen.

Stand 07.04.2025